Für den Fall, dass das Vereinigte Königreich (UK) die Europäische Union (EU) mit oder ohne eine geregelte Vereinbarung verlässt, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Die Anforderungen und der Schutz der DSGVO werden im Vereinigten Königreich weiterhin gelten.
  • Das Vereinigte Königreich hat die EU zu einem zuverlässigen Empfänger erklärt, an den personenbezogene Daten übermittelt werden können.
  • Personenbezogene Daten können aus anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums unter Verwendung der EU-Standardvertragsklauseln, die in den Datenverarbeitungsverträgen von Cision enthalten sind, nach Großbritannien übermittelt werden.

Diese Seite wurde zuletzt geändert am 30.06.2020